- ICSID
- Abk. für International Centre for Settlement of Investment Disputes, Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten.- Sitz: Washington D.C. Gegründet am 14.10.1966. ICSID-Konvention bis November 2003 von 153 Staaten unterzeichnet, die Mitglieder der ⇡ IBRD sind.- Hauptziel: Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsbürgern von Ländern, die das ICSID zur Regelung von Streitigkeiten anrufen, für die die Vertragsparteien keine Regelungen vereinbart haben. Dazu Schiedsregeln zur Beilegung von Streitigkeiten; Schiedsgerichte, die von den streitenden Parteien angerufen werden können; Informationen für die Abfassung von Schiedsgerichtsklauseln.- Organe: Verwaltungsrat (Vorsitz in Personalunion mit IBRD-Präsident), Sekretariat unter Leitung eines Generalsekretärs.- Tätigkeit: Schwerpunkt ist die Einsetzung und Unterhaltung von Schiedsgerichten zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten.- Weitere Informationen unter www.worldbank.org/icsid.
Lexikon der Economics. 2013.